Die Versicherungsgesellschaft wehrt unberechtigte Ansprüche gegen ihren Kunden ab und übernimmt wenn es nötig wird, auch die Anwalts- und Gerichtskosten.
Der Versicherungsschutz gilt oft weltweit. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte der Versicherungsnehmer mit seiner Gesellschaft sprechen, um wertvollen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Kinder sind in der Privathaftpflicht bis zu bestimmten Grenzen beitragsfrei eingeschlossen. Kinder bis 7 Jahre sind laut Gesetz nicht deliktfähig. Das heißt, sie können für Schäden die sie verursachen nicht haftbar gemacht werden. Hier bieten manche Tarife einen Einschluss. Die Mitversicherung in einer Police wird auch für Ehe- und Lebenspartner angeboten. Singleabsicherungen können problemlos in Familienpolicen umgewandelt werden.
Auch Haustiere können erheblichen Schaden anrichten. Wenn der Hund des Versicherungsnehmers den Briefträger beisst, ist es von Vorteil eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (gibt es auch für Pferde zu haben. In der Familienpolice für die Privathaftpflicht sind nur Schäden durch Meerschweinchen, Katzen oder Vögel versichert.
Die Beitragshöhe für eine private Haftpflichtversicherung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Bei der Beratung zu dieser Absicherung sollte der Kunde aber immer bedenken, die finanziellen Belastungen die durch Schadenersatzforderungen entstehen, können enorm sein. Zum Beispiel eine lebenslange Rente für einen Geschädigten zu zahlen, kann für den „Nichtversicherten“ das finanzielle Aus bedeuten.
Im Schadenfall ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer auf keinen Fall Zahlungen vornehmen soll. Werden Schadenersatzansprüche gegen den Kunden per Gericht geltend gemacht, so ist der Kunde verpflichtet, dieses seinem Versicherer sofort zu melden. Die Prüfung des Anspruches ist dem Versicherer vorbehalten. Wird dem Versicherungsnehmer ein Verschulden zugesprochen, so wird auch der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Zahlung der Entschädigung übernehmen.